GPR

 

Was ist der GPR?

GPR ist die Abkürzung für Gesamtpersonalrat, zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören alle Ämter, Ressorts und Eigenbetriebe der Stadt Wuppertal, also auch diejenigen, die einen eigenen Personalrat haben wie z.B. ESW, Stadtbetrieb 202, GMW, etc. Der GPR ist ein eigenständiges Gremium, er ist den Einzelpersonalräten nicht übergeordnet, sondern „nur“ für andere Themen zuständig.

 

Wer sitzt im GPR?

Der GPR besteht aus 15 Mitgliedern (gesetzliche Höchstgrenze!), davon vertreten 12 die Gruppe der Tarifbeschäftigten und 3 die Gruppe der Beamten. Die Verteilung auf diese Gruppen richtet sich nach den aktuellen Beschäftigtenzahlen. Die Mitglieder werden bei den Personalratswahlen von allen wahlberechtigten Mitarbeiter*innen der Stadt Wuppertal gewählt, unabhängig davon, von welchem Teilpersonalrat sie vertreten werden. Seine Mitglieder kommen dementsprechend auch aus allen Bereichen, also auch von ESW, Stadtbetrieb 202, GMW, etc.

 

Was macht der GPR?

Der GPR ist zuständig für Angelegenheiten, die alle Beschäftigten betreffen, klassisches Beispiel sind Dienstvereinbarungen und-anweisungen, die für die gesamte Stadtverwaltung Wuppertal gelten, z.B. Telearbeit, generelle Arbeitszeitregelungen, Verfahren bei Stellenbesetzungen, Urlaubsordnung, etc.

Der GPR handelt also die grundsätzlichen Regelungen mit der Verwaltungsleitung aus. Die Sicherstellung der Einhaltung dieser Regeln und Beratung in Einzelfällen ist dann Angelegenheit des Einzelpersonalrats, also z.B. des VPR.

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