VPR

 

Was ist der VPR?

VPR ist die Abkürzung für Verwaltungspersonalrat, dazu gehören fast alle Ämter und Ressorts der Stadtverwaltung mit Ausnahme derer, die einen eigenständigen Personalrat haben. Welche Leistungseinheiten zum VPR gehören, seht Ihr hier: Link 

 

Wer sitzt im VPR?

Der VPR besteht zukünftig aus 19 Mitgliedern, davon vertreten 15 die Gruppe der Tarifbeschäftigten und 4 die Gruppe der Beamten. Die Anzahl der Sitze und die Verteilung auf diese Gruppen richtet sich nach den aktuellen Beschäftigtenzahlen. Die Mitglieder werden bei den Personalratswahlen von allen wahlberechtigten Mitarbeiter*innen im Zuständigkeitsbereich des VPR gewählt.

 

Was macht der VPR?

Die Aufgaben des Personalrats sind im Landespersonalvertretungsgesetz NRW, kurz LPVG, geregelt. Hier wird zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung unterschieden. Mitbestimmung bedeutet, dass die Verwaltung dem Personalrat ihre beabsichtigte Maßnahme vorab vorlegen muss, erst mit dessen Zustimmung kann sie umgesetzt werden. Hierzu zählen fast alle Personalangelegenheiten, z.B. Einstellung, Umsetzung, Höhergruppierung/ Beförderungen, Arbeitszeitänderungen, etc., aber auch Umstrukturierungen, Organisationsverfügungen, Dienstpläne und vieles mehr

Mitwirkung bedeutet, dass der Personalrat zwar nicht formal zustimmen, aber vorab von der Verwaltung angehört werden muss. Die Stellungnahme muss bei der Entscheidungsfindung ausreichend berücksichtigt werden.

Außerdem beraten und begleiten Personalräte bei allen Fragen und Problemen, von Stellenbewertungen über Auswahlverfahren, arbeitsrechtliche Angelegenheiten, Konflikten im Umfeld oder mit Vorgesetzten bis hin zu gesundheitlichen Problemstellungen, BEM-Verfahren und vielem mehr, natürlich alles streng vertraulich.

 

 

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